Zeugin der Anklage
Die wohlhabende Witwe Emily wird in London zu Beginn der 1920er-Jahre ermordet. Hauptverdächtiger ist ihr wesentlich jüngerer Liebhaber Leonard. Als es zur Gerichtsverhandlung kommt, hofft Leonard, dass ihn seine Gattin Romaine mit einem Alibi entlastet. Doch überraschenderweise wird Romaine zur Zeugin der Anklage. Agatha-Christie-Verfilmung mit Andrea Riseborough und Toby Jones.London, 1923: Die reiche Witwe Emily French lernt den wesentlich jüngeren Leonard Vole kennen. Trotz des großen Altersunterschieds werden Emily und Leonard ein Liebespaar. Der Witwe ist unbekannt, dass Leonard bereits verheiratet ist. Nur drei Monate später wird Emily ermordet in ihrer Wohnung in Kensington aufgefunden. Da Leonard von Emily als Alleinerbe eingesetzt wurde, fällt der Verdacht sofort auf ihren Liebhaber. Leonard wird der Prozess gemacht. Seine Verteidigung übernimmt der Anwalt John Meyhew (Toby Jones). Leonards Ehefrau, die Schauspielerin Romaine, könnte den Angeklagten mit einem Alibi entlasten. Doch als Romaine vor Gericht aussagt, scheint sie Leonard seinen Seitensprung nicht verziehen zu haben. Denn Romaine wird plötzlich zur Zeugin der Anklage. Im Gegensatz zu Billy Wilders Kino-Klassiker beruht diese Verfilmung von Agatha Christies Vorlage „Zeugin der Anklage“ nicht auf dem gleichnamigen Theaterstück, sondern auf der ursprünglichen Kurzgeschichte aus dem Jahr 1925. Das gibt Regisseur Julian Jarrold („A Royal Night - Ein königliches Vergnügen“) die Gelegenheit, dem bekannten Gerichtsdrama neue überraschende Wendungen zu entlocken. Hervorzuheben sind die Schauspiel-Leistungen von Toby Jones („Die Tribute von Panem“) als überfordert wirkender Anwalt Meyhew und von Andrea Riseborough („Oblivion“, „Birdman“) als Leonards undurchschaubare, raffinierte Gattin Romaine.